Bildung & Teilhabe (BuT)

Kostenübernahme für Nachhilfe – verständlich erklärt

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die zuständige Stelle eine geeignete Lernförderung finanzieren. Hier erfährst du, worauf es ankommt und wie ich dich unterstütze.

Die wichtigsten Voraussetzungen

Wann Lernförderung grundsätzlich infrage kommt

Die Behörde prüft jeden Antrag einzeln. Häufig sind diese Punkte entscheidend:

  • Die Familie bezieht Leistungen nach dem SGB II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
  • Auch ohne laufenden Leistungsbezug kann in bestimmten Fällen ein Anspruch durch den konkreten Bildungsbedarf entstehen.
  • Die Schülerin oder der Schüler besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule und erhält keine Ausbildungsvergütung.
  • Die Schule bestätigt, dass zusätzliche Lernförderung erforderlich und geeignet ist.
  • Ein vergleichbares schulisches Förderangebot steht nicht ausreichend zur Verfügung.
  • Eine unmittelbare Versetzungsgefährdung ist nicht zwingend erforderlich.

Wichtig: Eine Kostenübernahme ist keine automatische Zusage. Bitte beantrage die Förderung möglichst vor Beginn der bezahlten Nachhilfe. Zuständigkeit, Unterlagen und Abrechnung können je nach Wohnort unterschiedlich sein.

Schritt für Schritt

So gehst du am besten vor

  1. Mit der Schule sprechenDie Lehrkraft schätzt den Förderbedarf ein und füllt die erforderliche Bestätigung aus.
  2. Zuständige Stelle findenBei SGB-II-Leistungen ist meist das Jobcenter zuständig, sonst häufig Stadt oder Landkreis.
  3. Unterlagen vollständig einreichenJe nach Stelle werden Antrag, Schulbestätigung, Leistungsnachweis und Angaben zum Anbieter verlangt.
  4. Entscheidung abwartenNach der Bewilligung stimmen wir Termine, Umfang und Abrechnung passend zum Bescheid ab.

Meine Unterstützung

Was ich für dich vorbereite

  • Ein klares Angebot mit Preis, Umfang und Unterrichtsform
  • Benötigte Angaben zum Nachhilfeanbieter
  • Hilfe beim Einordnen der geforderten Unterlagen
  • Abstimmung des Unterrichts nach der Bewilligung

Die Entscheidung über Anspruch, Umfang und Abrechnung trifft ausschließlich die zuständige Behörde.

Verlässliche Informationen

Offizielle Anlaufstellen

Die folgenden Seiten erklären die Regeln und führen zu regionalen Anträgen. Sie öffnen sich in einem neuen Tab.

Noch unsicher?

Wir klären gemeinsam den nächsten sinnvollen Schritt.

Schreib mir kurz, wo du wohnst, welche Leistung deine Familie bezieht und um welche Klassenstufe es geht.